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Finanzordnung des SV "Wasserfreunde Stendal 1923" e. V.

(Die vollständige Finanzordnung steht Ihnen auch als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.)

Der Schwimmverein “Wasserfreunde Stendal 1923” e. V. erlässt folgende Finanzordnung.

Paragraph 1
Grundsatz

  1. Der Umgang mit den finanziellen Mitteln erfolgt nach den Prinzipien der  Sparsamkeit, der Vorsicht und der Wirtschaftlichkeit.

Paragraph 2
Haushaltsplan

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt jährlich einen Haushaltsplan, der alle Vorhaben enthält, die nicht laufendes Geschäft des Vorstandes sind. Dazu gehören u. a. Eigenanteil des Vereins für Investitionen über 500 EUR/Anschaffung; Personalausgaben über 300 EUR/Monat; Kostenbeteiligung des Vereins für Trainingslager über 50 EUR/Sportler.
  2. Ausgaben des laufenden Geschäftes werden vom Vorstand mehrheitlich beschlossen und sind in der folgenden Mitgliederversammlung vorzustellen und zu begründen.

Paragraph 3
Finanzwirtschaft

  1. Der Kassenwart hat in Zusammenarbeit mit dem Vorstand alle Zahlungen periodengerecht vorzunehmen.
  2. Ein Geschäftsjahr entspricht einem Kalenderjahr, der Abschluss erfolgt grundsätzlich zum 31.12. eines jeden Jahres.
  3. Durch den Kassenprüfer im Verein wird die ordnungsgemäße Buchführung geprüft und das Ergebnis in einem Bericht schriftlich festgehalten.
  4. In der jährlichen Mitgliederversammlung wird Auskunft über das abgelaufene Geschäftsjahr hinsichtlich der finanziellen Mittel gegeben und die Berichte der Kassenprüfung sowie des Kassenwartes werden veröffentlicht.

Paragraph 4
Mitgliedsbeitrag, Mitgliederverwaltung

  1. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung jährlich neu festgelegt werden, entsprechend der wirtschaftlichen Lage und Empfehlung des Vorstandes.
  2. Der Vorstand ist verantwortlich für die Mitgliederverwaltung und den Erhalt der Mitgliedsbeiträge. Dazu erhält jedes Mitglied im November eines jeden Geschäftsjahres eine Mitteilung zur Überprüfung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren oder bei Nichtteilnahme am  Lastschriftverfahren erhält jedes Mitglied die aktuell gültige Bankverbindung
  3. Der Mitgliedsbeitrag ist seit dem 01.01.2017 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen und festgelegt worden:

  4. Art der Mitgliedschaft

    Beitrag in EUR

    Aktives Mitglied        Erwachsene
                                  Kinder

    80,00
    70,00

    Familienbeitrag ab 3 Personen

    195,00

    Familienbeitrag ab 4 Personen

    260,00

    Familienbeitrag ab 5 Personen

    325,00

    Mitglied als Kampfrichter/Trainer nach einem aktivem Jahr im Verein auf die Dauer der Tätigkeit

     

    55,00

    Förderndes Mitglied

    40,00

    Ruhendes Mitglied

    In Höhe der Abgaben an Verbände (können sich jährlich ändern)

    Vorstandsmitglieder für die Zeit der Tätigkeit

    0,00


  5. Der Mitgliedsbeitrag wird nach Erteilung einer Einzugsermächtigung zum 28.02. eines jeden Kalenderjahres eingezogen.
    Ein quartalsmäßiger Einzug der Forderungen ist auf Antrag ebenfalls möglich.
  6. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, dann muss die Zahlung des Mitgliedsbeitrages bis zum 28.02. eines jeden Kalenderjahres erfolgen zuzüglich 5,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
  7. Neumitglieder werden nach dem Kostenschlüssel im ersten Jahr des Beitritts wie folgt belastet:
            Januar-März             -  voller Jahresbeitrag
            April-November      -  anteilig für das Jahr
            Dezember                -  beitragsfrei
  8. Säumigen Beitragszahlern wird eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR auferlegt.
  9. Die Aufnahmegebühr in Höhe von 20 EUR beinhaltet den Erhalt des Vereinsshirts. 

Paragraph 6
Beitragsregelungen bei Kündigungen aus besonderen
Gründen nur zum Ende des Halbjahres

  1. Besondere Gründe sind: Wohnungswechsel, Aufnahme Ausbildung, Aufnahme Studium, Wehrdienst, Zivildienst.
  2. Der Jahresbeitrag wird halbiert, zuzüglich sind die Abgaben an die Verbände zu entrichten

 

Stendal, den 12.01.2017

 

Torsten Mehlkopf
Vorsitzender